Die Tarifierung des Messkonzepts erfolgt ausschliesslich über Produktion und den Teilnehmern am Mieterstrom
Der Bilanzzähler wird für die Tarifierungsberechnung ignoriert, er wird später nur zur Verifizierung betrachtet.
Bei der Nutzung des Solartarif inkl. vZEV werden keine zusätzlichen Lizenzen für virtuelle Zähler fällig.
Bilanzzähler
Alle Teilnehmenden Wohnungen / Parkplätze und Produktionen als Bilanzzähler.
Produktionszähler
Alle Produktionszähler als Produktion erfassen
Der Bilanzzähler wird für die Tarifierungsberechnung ignoriert, er wird später nur zur Verifizierung betrachtet.
Bei der Nutzung des Solartarif /verbrauch /PV) werden zusätzliche Lizenzen für virtuellen Zähler fällig.
Der Gesamtvebrauch wird mindestens benötigt. Dieser wird als virtueller Zähler erstellt bestehend aus allen Teilnehmenden Abgängen des Mieterstroms.
Gesamtverbrauch = Wohnung 1.1 + Wohnung 1.2 + Allgemein + Parkplatz 1 + Parkplatz 2 + Wärmepumpe
Es wird jeweils unter Produktion der Solaranlagenzähler bzw. Batteriezähler beim Batterietarif hinzugefügt.
Beim Gesamtverbrauch wird der virtuell erstellte Gesamtverbrauch hinterlegt.
Der Bilanzzähler wird bewusst nicht referenziert um die virtuelle Bilanzierung nicht flasch zu korrigieren!
Die Menge des verkauften Netzstromes entspricht nicht dem Wert der Rechnung des Energieversorgers und die Rückspeisemenge entspricht nicht dem vom Bilanzzähler erfassten Wert.
Beim MKD3 erfolgt die Vergütung für Nichtteilnehmer periodisch einmalig in der Abrechnungsperiode.
Begründung zur Abweichung
Die Berechnung und Verteilung im smart-me berechnet den Bezug und Verbrauch der Teilnehmer im 15-Minuten Intervall. Dadurch wird eindeutig identifiziert wer, wann aus welcher Quelle Strom bezieht und wie viel.
Beispiel:
Wenn zu einem Zeitpunkt X in 15-Minuten 100 kWh Solarstrom produziert werden und die Mieterstrommitglieder zusammen 0 kWh beziehen, während der Nichtteilnehmer 100 kWh bezieht, wird zu diesem Zeitpunkt im Mieterstrom kein Solarstrom verkauft.
Die virtuelle Bilanz berechnet nun 0 kWh Bezug, 100 kWh Überschuss.
Der physische Bilanzzähler misst hingegen 0 kWh Bezug, 0 kWh Überschuss weil der Nichtteilnehmer die Produktion direkt verbraucht hat.
Die Kompensationsrechnung der Energieversorger folgt folgender Regel:
Bilanzzähler Import kompensiert = Bilanzzähler Importwert - Bezug Import der Nichtteilnehmer
--> Wenn der Import durch die Kompensation < 0 wird, wird der Rest des Abzuges auf den Export aufgeschlagen
Das würde hier also so aussehen für diese 15-Minuten:
Bilanz Import kompensiert = Bilanzwert 0 kWh - Bezug Nichtteilnehmer 100 kWh --> Bezug 0 kWh (Delta 100 kWh Rest)
Bilanz Export kompensiert = 0 kWh + 100 kWh = 100 kWh
Da die Kompensation je nach dem nicht 15-Minütig sondern Periodisch einmalig geschieht, ergibt dies unterschiedliche Werte für die Validierung!
Wenn 15-Minuten Kompensation seitens Energieversorger geschieht:
Geschieht diese Kompensation seitens Energieversorger auf 15-Minuten Basis, so ist das Ergebnis der virtuellen Bilanzierung von smart-me gleich der Bilanzierung des Energieversorgers.
Validierung
Verrechneter Gesamtnetzstrom Wert = Verkauftem Netzstromwert im Mieterstrom
Intern verkaufter Solarstrom = Produktion - Einspeisemenge (Rechnung Energieversorger)
Wenn Kompensation 1x pro Periode seitens Energieversorger geschieht:
Wird die Kompensation vom Energieversorger einmalig z.B. Pro Monat gemacht, so entstehen gröbere Diskrepanzen zwischen den Energieversorgerwerten zu den von uns verkauften Energiemengen. Die Validierung ist nun etwas gewöhnungsbedürftiger.
Begründung:
Wird die Kompensation einmalig pro Monat gemacht mit dem Gesamtbezug der Nichtteilnehmer, findet keine Berücksichtigung statt ob und wie viel die Nichtteilnehmer eigentlich vom lokalen Produzenten beliefert wurden und sich dadurch die virtuelle Bilanz veränderte.
Parallel dazu berechnet das System für die Mieterstromteilnehmer folgerichtig der rechtzeitigen Nutzung und Verfügbarkeit der Produktion den effektiv bezogenen Wert aus den Quellen. (Berücksichtigt ob von der aktuellen Produktion tatsächlich Strom von Mieterstromteilnehmern abgenommen wurde oder ob eigentlich Netzstrom bezogen wurde für die Deckung)
Da hier zwei Welten aufeinander prallen (zeitlich) ergibt sich niemals das gleiche Resultat um den einfachen Abgleich zu ermöglichen.
Erkenntnis
Wenn die Kompensation 1x pro Monat stattfindet, so wird der komplette Verbrauch der Nichtteilnehmer als Netzstrom vergütet.
--> Das ist grundsätzlich förderlich für den Mieterstrom.
Beispiel für eine 1-Monatige Kompensation:
Bilanz Import Messung = 100 KWh
Bilanz Export Messung = 50 kWh
Nichteilnehmer Bezug Total = 100 kWh
Mieterstrom Teilnehmer Bezug Total = 100 kWh
Produktion = 250 kWh
In diesem Beispiel wird nun der Gesamtbezug der Nichtteilnehmer von der Bilanzmessung abgezogen:
Netzbezug verrechnet vom Energieversorger = Bilanz Import 100 kWh - Nichtteilnehmer Bezug Total 100 kWh = 0kWh
In diesem Fall wird uns kein Netzstrom für den Mieterstrom in Rechnung gestellt, obwohl die Teilnehmer des Mieterstroms definitiv über den Monat Netzstrombezug aufweisen würden (z.B Strombezug bei Nacht).
Der Netzstrom wird also in diesem Fall immer überkompensiert und der Bilanzexport wird nicht angepasst und ist dem zu Folge immer zu Tief.
Validierung
Der Verrechnete Netzbezug des Energieversorgers ist immer kleiner als die von uns Verrechnete Netzstrom Menge. (Zusätzliche Einnahmen)
Die Einspeisemenge des Energieversorgers entspricht der Menge des physischen Bilanzzähler Exportwertes und ist kleiner als die Berechnete Menge der virtuellen Bilanz. (Verlust durch nicht Vergütung)
Die Menge des vergüteten Einspeisemenge und der vom Energieversorger dokumentierten Menge für den Mieterstromzuschlag entspricht der Gesamten Produktionsmenge.
--> Die Überkompensierung ist in jedem Fall Gewinnbringend für den Mieterstrombetreiber.