Vertrag / Rechtliches
Der ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher, um ihren selbst produzierten Strom an Ort und Stelle selbst zu verbrauchen.
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch verfügen die Endverbraucherinnen und Endverbraucher über einen gemeinsamen Netzanschluss. Gegenüber dem Verteilnetzbetreiber treten alle am jeweiligen ZEV teilnehmenden Endverbraucherinnen und Endverbraucher als ein einziger Kunde auf.
Standardisierte Vorlagen zu ZEV Verträgen und Mietvertragsanpassungen
Hauseigentümerverband: https://www.hev-schweiz.ch/wohnen/bauen/haustechnik-gebaeudetechnik/eigenverbrauch/ (Login benötigt)
Leitfaden Eigenverbrauch von Energie Schweiz: https://www.energieschweiz.ch/gebaeude/eigenverbrauch/
Falls Sie tiefere rechtliche Unterstützung bei der Umsetzung des ZEV's benötigen finden Sie unten uns bekannte Partner.
Uns bekannte Partner
Dr.iur., Rechtsanwalt Mischa Morgenbesser
BADERTSCHER RECHTSANWÄLTE AG
Mühlebachstrasse 32
8042 Zürich
T: +41 44 266 20 66
M: +41 79 796 37 99
E-Mail: morgenbesser@b-legal.ch
Dr.iur., Rechtsanwältin Simone Walther
Schärer Rechtsanwälte
Hintere Bahnhofstrasse 6
5001 Aarau
T: +41 62 837 50 00
F: +41 62 837 50 01
Email: simone.walther@5001.ch
Web: https://www.5001.ch/anwaelte/simon-walther